Makler
Der Begriff des Maklers (Immobilien Makler) bezeichnet in Deutschland den Vermittler einer Gelegenheit zum Abschluss von Verträgen. Das Honorar des Maklers wird Provision oder auch Courtage genannt. Die Höhe der Makler Provision wird frei vereinbart und kann bei Immobilienverkäufen bis zu 6 % des Kaufpreises zuzüglich Mehrwertsteuer betragen.
Die Maklercourtage wird bei Abschluss eines Verkaufs- oder Mietvertrages fällig (Erfolgshonorar), so dass jede Vorleistung eines Maklers auf eigenes Risiko erfolgt. Je nachdem ob ein Exklusivvertrag oder ein offener Vertrag vereinbart wird, bei dem der Interessent bzw. Anbieter auch ohne den Makler tätig werden darf, steigt und fällt das Interesse des Maklers, sich zu engagieren.
Die Kosten für ein Immobilienangebot kann ein Interessent oder Eigentümer auch direkt vom Partner verlangen, wenn er gar keinen Makler einsetzt und seine Inserations- und Zeitkosten dem Käufer bzw. dem Mieter indirekt über den Preis oder die Miete berechnet. Interessenten, die ihre Kosten geltend machen wollen, setzen hier z. B. mietfreie Monate oder kostenlose Nebenleistungen für sich durch.
Die Höhe der Maklerprovision richtet sich nach der Marktlage. Der Verkäufer ist an einem möglichst hohen Verkaufspreis interessiert, der Käufer an einem möglichst niedrigen Kaufpreis. Die Differenz sind die Kosten für die Vermittlung.
Ist der Aufwand für die Vermittlung wegen eines hohen Angebotes und einer hohen Nachfrage gering, wird kein Makler in Anspruch genommen.Ist der Aufwand für den Verkäufer wegen einer geringen Nachfrage hoch, wird der Verkäufer einen Makler in Anspruch nehmen. Ist der Aufwand für den Käufer wegen eines geringen Angebotes hoch, wird der Käufer einen Makler in Anspruch nehmen.
Nicht nach der Marktlage richtet sich die Aufteilung der Provision zwischen Käufer und Verkäufer, denn diese Aufteilung ist rein willkürlich. Bietet z. B. ein Verkäufer eine Immobilie über einen Makler an, so verlangt dieser häufig eine sog. Kundenprovision - mit der er die anfallenden Maklerkosten auf den Kunden vertraglich abwälzt.
Bron: Wikipedia
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